Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen:

Die von der Psychoanalyse abgeleiteten Psychotherapie - Verfahren (ebenso wie die von uns nicht durchgeführte Verhaltenstherapie) sind im Unterschied zu sonstigen Verfahren wissenschaftlich und von den gesetzlichen Richtlinien (SGB V) anerkannt.

Grundsätzlich ist es so, dass Patienten direkt oder durch eine Überweisung durch mich aufgenommen werden können. Eine KV-Zulassung besteht.

Der Therapeut führt am Anfang mehrere Probegespräche mit dem Therapiesuchenden durch und entscheidet dann gemeinsam mit dem Patienten, ob eine Therapie erforderlich ist, welche in Frage kommt - und auch, ob er für den Patienten ein geeigneter Therapeut ist. Danach erst stellt er die erforderlichen Anträge.

Das folgende Schema stellt den in den Richtlinien festgelegten Leistungsumfang der psychoanalytisch begründeten Verfahren dar (Sitzungsdauer 50 Minuten).

  Jugendliche Erwachsene Kinder
Einzel Gruppe Einzel Gruppe Einzel Gruppe
Kurzzeit-Therapie 25* 25D 25* 25D 25*  
Normal-Therapie 50 40D 90 40D 70 40D
Besonderer Fall 80 60D 140 60D 120 60D
Höchstgrenze im Regelfall 100 80D 180 90D 150 90D
* auch als halbstündige Sitzungen mit entsprechender Vermehrung der Gesamtsitzungszahl
bei KZT und bei einer niederfrequenten Therapie in einer längerfristigen, haltgewährenden
therapeutischen Beziehung
(R: B I, 1.1.1.4)
D = Doppelstunde

 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen haben eigene Vertragsregelungen.

Seit Jahren bestehende Verträge haben Vereinbarungen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen ähneln.

 

Beihilferegelungen

Die Beihilferegelungen des Bundes, der Länder und Kommunen wie auch der Kirchen beinhalten eine Kostenübernahme psychotherapeutischer Behandlungen. Anerkannt sind auch hier die Behandlungsverfahren, die von der Psychoanalyse abgeleitet sind.

Der Leistungsumfang kann bei der zuständigen Beihilfestelle angefordert werden.